Erfahrung seit 1983
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt und auch beihilfefähig (OPS 8-918).
Auch private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten (gemischte
Krankenanstalt).
MORBUS BECHTEREW
M. Bechterew
Der Begriff "Morbus" wird häufig mit "M." abgekürzt.
Der Morbus Bechterew wird auch als ankylosierende Spondylitis
oder Spondylitis ankylopoetica bezeichnet.Beim Morbus Bechterew handelt es sich um eineentzündlich / rheumat ische
Störung.
Die Diagnose wird röntgenologisch und serologisch (=
Untersuchung des Blutserums auf spezifische Antikörper)
(HLA-B27)
gesichert. Die Blutsenkungsgeschwindigkeit ist oft stark erhöht.
Der Morbus Bechterew ist gekennzeichnet durch eine schleichende, an
kylosierende (= versteifende) Kyphosebildung (= Krümmung der Wir belsäule), die zu der typischen, vornüber gebeugten Haltung führt. Betroffen ist hpts. die Wir belsäule unter Beteiligung der Iliosakralgelenk e (= Pseudogelenk zwischen Kr euzbein und Darmbeinschaufeln). Bei Mitbeteiligung auch der großen Gliedmaßengelenke spricht man von der Bechterew-Marie-Strüm pell Kran kheit.Der Morbus Bechterew tritt hauptsächlich bei Männern im jugendlichen und mittleren Alter auf.
Visze rale (= aus den
Eingewei den
stammende)
Übertragungsschmerz
en (Referred
pain) sind stets in die differentialdiagnostischen Erwägungen (=
was außer einem Mor bus Becht erew sonst noch an Kran kheiten vorliegen könnte)
mit einzubeziehen. Affektionen (=
Erkran kungen, Störungen)
von Herz und Pankreas (=
Bauchspeicheldrüse)
führen oft zu Beschwerden zwischen den Schulterblättern. Auch Er krankungen der
Speiseröhre, Pleura (= Rippen-
bzw. Lungenfell) und
Anomalien der Brustaorta (=
Hauptschlagader im Brustbereich)
können zu Beschwerden in der Brustwir belsäulen-Region führen.
Des weiteren ist
auch an Wachstumsstörungen (z.B.
Scheuermann Krankheit,
Skoliose)
zu denken.
Eine kausale
(= auf die Ursache gerichtete) Therapie gegen den Morbus Bechterew gibt es nicht. Zu einer aufrichtenden Wir belsäulen-Osteotomie (= Knochendurchtrennung) wird man sich nur ausnahmsweise entschließen.Der TNF-alpha BlockerEtanercept hat sich mittlerweile nicht nur gegen die rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, oder chronische Polyarthritis bewährt, sondern auch bei Mor bus Bech terew.
Medikamentöse Behandlung der Rückenschmerzen bei Morbus Bechterew:
Akut
(= plötzlich einsetzend, heftig) und
subakut (= eher schleichend verlaufend) können
zunächst (vorwiegend) peripher wirkende
Analgetika
(=
Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken)
eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale
Antirheumatika
(=
Rheuma
mittel),
aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und
magen
schonende wie z.B.
Meloxicam.
Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2
Inhibitoren, z.B. Parecoxib
oder Etoricoxib,
allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden
zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib
und
Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere
Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren
schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch
Muskel
relaxanzien
(= Mittel zur Entspannung von
Muskeln) (z.B.
Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die
Schmerz
zustände nur mit zentral wirkenden
Analgetika ((z.B. Tramadol,
Tilidin, Oxycodon (Tilidin
oder Oxycodon auch mit Naloxon) oder Morphin)) (= im
Gehirn bzw.
Rücken
mark wirkende
Schmerzmittel)
beherrschbar.
Grundsätzlich sollte aber auch bei diesen
Schmerzen eine längerfristige Schmerzmittelverordnung wegen der Gefahr der
Gewöhnung oder gar
Abhängigkeit
vermieden werden.Die Kombination mit schmerzdistanzierenden
Antidepressiva
(= Mittel gegen Depression, aber auch
bei chronischen Schmer
zen hilfreich) (z.B.
Doxepin, Maprotilin) oder
Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.
Durch wiederholte Serien von lokalen
Infiltrationsbehandlungen mit lang wirkenden Lokalanästhetika (=
örtliche Betäubungsmittel) lassen
sich teilweise eindrucksvolle Linderungen erzielen und
Analgetika (=
Schmerzmittel) einsparen.
Eine stark fraktionierte Röntgenbestrahlung soll schmerzlindernd sein (Thomalske
1991). Auch kann bei Morbus (M.) Bechterew die Magnetfeldtherapie versucht werden.
Der progredienten (= fortschreitenden)
Beweglichkeitseinschränkung kann mit regelmäßiger
Heilgymnastik begegnet werden.
Nicht selten stehen beim Morbus (M.) Bechterew Schmerzen im Bereich der Ilioskralgelenk e im Vordergrund, oft mit Ausstrahlung in die untere Lendenwirbelsäule. Neben der vorgenannten medikamentösen Therapie ist für diesen Schmerzbereich die therapeutische Lokalanästhesie besonders zu empfehlen.
Infiltrative
therapeutische Lokalanästhesie:
Die einfachste
diesbezügliche Therapie besteht in der lokalen Infiltration der Iliosak ralgelenke (Kortison-Zusatz kann den Heilungsprozeß beschleunigen) und
der meist verspannten paravertebralen Mus katur im Bereich der unteren
Lendenwir belsäule.
Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml
Bupivacain 0,25% bis 0,5%
völlig aus.
Bei
Schmerzen im B rust
/ Halswir belsäulen-Bereich wird die paravertebrale (=
neben der Wir belsäule befindliche) Mus kulatur
ebenfalls wiederholt infiltriert, stationär 1-2 mal täglich.
Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Triggerpunktinfiltration nach
vorheriger Identifizierung derselben.
Rückenmarknahe Blockade:
Die lumbale
Periduralblockade (=
rückenmarknahe Blockade im Lendenbereich),
insbesondere mit Katheter (=
eingepflanzter, dünner Kunststoffschlauch)
über z.B.10-14 Tage,
ist eine sehr effektive Therapiemaßnahme, die allerdings nur unter stationären
Bedingungen durchgeführt werden sollte. Bei technischer Beherrschung,
adäquater Lokalanästhetika-Dosierung und Beachtung der hygienischen Belange
kann das Risiko bei der Indikation (=
Anzeige) "Rückenschmerzen" als
vertretbar eingestuft werden.
Die Wirkung einer lumbalen peri(epi)duralen Blockade kann individuell mittels
Lokalanästhetikamenge und -konzentration so gesteuert werden, daß die
Schmerzreize aus der gesamten unteren Körperhälfte (mit größerem Volumen
wird auch der untere/mittlere Th orakalalbereich erreicht) bei weitgehend
erhaltener Motorik blockiert werden. Der Erhalt der Motorik hat den Vorteil,
daß die Patienten nicht immobil sind, sondern gleichzeitig effektiv
physiotherapeutisch behandelt werden können.
Die gleichzeitige Sympathikolyse
(= gefäßerweiternde Wirkung) Wirkung
führt zu einer sehr deutlichen Mehrdurchblutung, die jeder entzündlichen
oder degenerativen Schmerzursache kausal entgegenwirkt, also auch beim Morbus Bechterew.
Physikalische
Therapie:
Auch die
Elektrostimulation kann eine Beschwerdelinderung herbeiführen. Die transkutane
Stimulation mit Niederfrequenzgenerator über Klebeelektroden (TENS) hat den
Vorteil, daß sich die Patienten bei Bedarf selbst behandeln können. Die
Elektroden werden paarig paravertebral (=
neben der Wir belsäule) im
Schmerzbereich aufgeklebt. Durch Veränderung der Stimulationsfrequenz und der
Elektrodengröße kann die Wirkung optimiert werden.
Eine weitere physikalische Behandlungsmöglichkeit ist die oberflächliche Kältetherapie
im Schmerzbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen
Luftstrom auf ca.-10 bis-15 Grad C abgekühlt ist. Manche Patienten empfinden
allerdings lokale Wärmeapplikationen (Rotlicht) oder auch eine
Behandlung in der Wärmekammer
als besser wirksam.
Warme Bäder können ebenfalls Schmerzen lindern.
Die Verordnung von Massagen
ist auch bei Schmerzen aufgrund eines Mor
bus Bech
terew nicht sinnvoll. Für den
Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter
schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen
Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist dagegen
beim Morbus Bechterew die heilgymnastische
Therapie.
Psychologische
Interventionen (Schmerzbewältigungstraining,
Entspannungstechniken) runden das Therapiekonzept ab.
Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Zu diesem Wahlrecht gibt es mittlerweile auch einUrteil des hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 KR 2/05): Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu).
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